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RubrikTaktik zurück
ThemaAufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer??41 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW396752
Datum11.04.2007 14:20      MSG-Nr: [ 396752 ]21626 x gelesen

Hallo


Geschrieben von Sven TönnemannDas ist ja das Fatale! Wenn es mies läuft, lässt man dem armen GF die Einsatzleitung. Wenn es gut läuft, übernimmt man einfach die Einsatzleitung als ranghöherer mit entsprechender Weisungsbefugnis.
Die fehlende Regelung ist eher für die untergeordneten von Nachteil als für die Führungskräfte, letztere können immer konkrete Anordnungen treffen, soweit es im eigenen Zuständigkeitsbereich bleibt.


Wenn ich qua Gesetz die Ensatzleitung habe und der Vorgesetzte nicht übernehmen will, dann habe ich die Vollmacht ihn zu beauftragen oder?

Andererseits möchte ich nicht die Fragen von Staatsanwalt, KBM (in Hessen KBI) und Bürgermeister beantworten müssen, wenn ich als GBI einen GF allein gelassen habe und es schief gegangen ist.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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