News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Aufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer?? | 41 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 396752 | ||
Datum | 11.04.2007 14:20 MSG-Nr: [ 396752 ] | 21626 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Sven Tönnemann Das ist ja das Fatale! Wenn es mies läuft, lässt man dem armen GF die Einsatzleitung. Wenn es gut läuft, übernimmt man einfach die Einsatzleitung als ranghöherer mit entsprechender Weisungsbefugnis. Wenn ich qua Gesetz die Ensatzleitung habe und der Vorgesetzte nicht übernehmen will, dann habe ich die Vollmacht ihn zu beauftragen oder? Andererseits möchte ich nicht die Fragen von Staatsanwalt, KBM (in Hessen KBI) und Bürgermeister beantworten müssen, wenn ich als GBI einen GF allein gelassen habe und es schief gegangen ist. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|