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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Feuerwehr
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikTaktik zurück
ThemaAufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer??41 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg396826
Datum11.04.2007 22:05      MSG-Nr: [ 396826 ]21575 x gelesen

Hallo Sebastian, Hallo Andreas, Hallo Forum

Geschrieben von Sebastian Weiß
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Denn: Der Satz "Dies gilt auch für Gemeinden mit mehreren Freiwilligen Feuerwehren" ist eindeutig (falsch). :-)Er ist zumindest höchst unglücklich formuliert.

Man könnte nun philosophieren, dass immer von "einer (Gemeinde-)Feuerwehr" die Rede ist, und nur bei den explizit Freiwilligen dann von mehreren gesprochen wird... was die Sache aber nicht viel sinniger macht ;o)

Wahrscheinlich müssen wir in die Entstehungsgeschichte des HBKG gehen. Ich kann mich noch daran erinnern, wie nach der Gemeindereform in den 70er des letzten Jahrhunderts auch das Fw- Gesetz geändert wurde. Schon damals drohte der Untergang des Christlichen Abendlandes da jede Gemeinde nur noch eine FW haben sollte, Ich vermute die Formulierung hat aus dieser Zeit die Überarbeitung zum HBKG überlebt.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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