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Technisches Hilfswerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt12 Beiträge
AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen397245
Datum13.04.2007 17:45      MSG-Nr: [ 397245 ]5773 x gelesen

Wo wir aber bei dem berühmten Punkt sind das nicht alles was gemacht wird auch unbedingt zulässig ist.

Das die BAG und diverse Stadtwerke mit beiden rumfahren ist bekannt.
Ich habe auch schon Aussagen gehört das eine Rundumleuchte abzudecken ist. Schriftlich bzw einen Hinweis wo es steht hab cih noch nicht bekommen.

Leider


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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