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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 397245 | ||
Datum | 13.04.2007 17:45 MSG-Nr: [ 397245 ] | 5773 x gelesen | ||
Wo wir aber bei dem berühmten Punkt sind das nicht alles was gemacht wird auch unbedingt zulässig ist. Das die BAG und diverse Stadtwerke mit beiden rumfahren ist bekannt. Ich habe auch schon Aussagen gehört das eine Rundumleuchte abzudecken ist. Schriftlich bzw einen Hinweis wo es steht hab cih noch nicht bekommen. Leider Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | ||||
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