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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 397407 | ||
| Datum | 14.04.2007 14:56 MSG-Nr: [ 397407 ] | 5456 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Michael Hilbert Wenn es aber für alle Lehrgänge so wäre, hätten wir wohl nur noch "hochqualifizierte" Zugführer in unseren Reihen Wer wirklich glaubt, dass Zugführer Züge führen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten Zum Thema. Kein Problem dürften folgende Lehrgänge sein: 1. Grundlehrgang 2. Truppführerlehrgang dann die technischen Lehrgänge: 3. Maschinist 4. Sprechfunker bzw. Sprechfunkhelfer dann die Bedarfslehrgänge (also Ausbildung je nach Bedarf der einzelnen Wehr): 5. Atemschutzgeräteträger 6. Kettensäge Das sind so die Lehrgänge und Ausbildungen die der Feuerwehrmann in der Regel "wirklich" braucht ;-) Weitere Führungs- und Sonderlehrgänge werden da schon schwieriger. Hier entscheidet nicht nur der Bedarf sondern auch die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Gemeinde ob jemand auf "Schule" geschickt wird. Das kann sich schon mal etwas hinziehen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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