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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRecht auf Ausbildung12 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz397407
Datum14.04.2007 14:56      MSG-Nr: [ 397407 ]5456 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Michael HilbertWenn es aber für alle Lehrgänge so wäre, hätten wir wohl nur noch "hochqualifizierte" Zugführer in unseren Reihen

Wer wirklich glaubt, dass Zugführer Züge führen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten

Zum Thema. Kein Problem dürften folgende Lehrgänge sein:

1. Grundlehrgang
2. Truppführerlehrgang

dann die technischen Lehrgänge:

3. Maschinist
4. Sprechfunker bzw. Sprechfunkhelfer

dann die Bedarfslehrgänge (also Ausbildung je nach Bedarf der einzelnen Wehr):

5. Atemschutzgeräteträger
6. Kettensäge

Das sind so die Lehrgänge und Ausbildungen die der Feuerwehrmann in der Regel "wirklich" braucht ;-)

Weitere Führungs- und Sonderlehrgänge werden da schon schwieriger. Hier entscheidet nicht nur der Bedarf sondern auch die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Gemeinde ob jemand auf "Schule" geschickt wird. Das kann sich schon mal etwas hinziehen.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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