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akutes Koronarsyndrom (ACS; Acute coronary syndrome)
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungssanitäter in Österreich10 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz397634
Datum15.04.2007 23:24      MSG-Nr: [ 397634 ]5046 x gelesen

Geschrieben von Christian Fischerm.E. wird die Entwicklung dahin gehen, daß das Berufsbild des RettAss dahingehend aufgewertet wird, daß ihm nach einer Veränderung/ Erweiterung der Ausbildung auch die Gabe von bestimmten Medikamenten nach standardisierten Verfahren erlaubt sein wird.

Dies ist für manche Medikamente bereits defacto der Fall.

Geschrieben von Christian FischerEs ist m.E. heute nicht verständlich, daß die Mitarbeiter im RD sich in ihrem täglichen Tun teilweise durch rechtliche Hilfskonstrukte gedeckt bewegen müssen.

Welches Hilfskonstrukt? Notkompetenz!?
Wieviele Juristen außer der BÄK brauchen noch dieses Hilfskonstrukt?

Den "rechtfertigenden Notstand" braucht man nur um sich um den "Arztvorbehalt" ($1 HPG) 'herumzureden'.
Interessanterweise ist es überhaupt nicht sicher, ob der Arztvorbehalt überhaupt für Maßnahmen im Bereich der Notfallmedizin gelten bei dem der Patient eh einem Arzt (z.B. dem im KH) zugeführt wird.
Wie sonst kommt es, dass der Ersthelfer mit seiner HDM oder einem Druckverband keinen Verstoß gegen das HPG begeht?

Ich warte immer noch darauf dass mir jemand nur mal ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen eine medizinische Fachkraft wegen eines verstoßes gegen den "Arztvorbehalt" nennt bei dem es um Maßnahmen im bereich der Notfallmedizin ging.

Rechtliche Klarheit hat man dahingehend aber entweder wenn das HPG entsprechend Geändert wird oder wenn es dazu ein entsprechendes Urteil gibt.
Solange die Rechtssprechung jedoch dem Geiste des Gesetztes entspricht sehe ich für ersteres keine Notwendigkeit.

Der Rest (Einwilligung des Patienten, korrekte Durchführung) bleibt hiervon unberührt und gilt für ärztliches Personal genauso.

Geschrieben von Christian FischerUnd es ist nicht verständlich, daß für vergleichsweise "einfache" Dinge wie eine Analgesie z.B. zur Umlagerung oder Transport bei Z.n. Fraktur eine NA quer durch die Gegend alarmiert werden muß.
Grade das ist etwas, was worauf ich für meinen Teil am ehesten verzichten würde.
Als potentes Schmerzmittel welches kein BTM im Sinne des BtmG ist bleibt nur das (S-)Ketamin.
Eine Analgosedierung(!) mit Dormicum und Ketamin halte ich weder für einfach noch in den meisten Fällen dringend geboten.
Bei isolierten Frakturen (bei einem schwer mehrfachverletzten kommt ein Haufen möglicher Komplikationen nochmal hinzu) kann fast immer eine ausreichende Analgesie durch eine Lagerung erreicht werden. Da brauchts kein Alarmmäßiges Anrücken eines NA mehr (sofern keine anderen Dinge vorliegen die eine schnelle Versorgung im KH oder durch eine Reposition erforderlich machen). Die 30min bis zum Umlagern kann i.d.R. gut gewartet werden.
Dafür ist mir das Risiko einer Analgosedierung durch mich zu hoch.
Für den Notarzt sind solche Einsätze meist "Pillepalle", "unnötig" und anderes. Ja. Durch die Analgesie duch RAs kann man die Einsatzhäufigkeit des NAs sicherlich senken. Ob aber ein reines senken der NA Auslastung der Grund sein sollte weshalb man RAs so eine Möglichkeit in die Hand gibt?
Ich weiß nicht, ob man nach 10 durchgeführten Analgosedierungen unter aufsicht und einer 8h Theorieschulung darauf gut vorbereitet ist.

IMHO wäre das Ideale Schmerzmedikament für die Anwendung durch speziell geschulte RAs das Morphin:
- gut verträglich (Übelkeit ist sehr oft Hausgemacht durch zu schnelle Injektion)
- sehr gut steuerbar
- Patient bleibt koorperativ
- bei vorsichtiger, titrierter Anwendung sind ernstzunehmende Atemdepressionen sehr selten
- Hilft auch beim häufigsten Schmerz im Rettungsdienst: dem akuten coronar Syndrom


Anstelle der Gabe eines Analgetikums in so einem Fall gibt es andere Situationen wo der RA wesentlich eher geneigt wäre sich "aus dem Fenster zu lehnen" um den Patienten zu helfen:
- Gabe von Antihistaminika um zuverhindern dass der Patient in eine lebensbedrohliche Lage des anaphylaktischen Schocks fällt (bevor also Adrenalin notwendig wäre)
- Gabe höher potenter Medikamente zur Bekämpfung eines akuten Asthmaanfalls (ich selbst konnte bislang noch keinen Erfolg durch Berotec, Berodual oder Salbutamol Spray im Rettungsdienst erkennen)
- ASS-Gabe beim ACS
- Gabe eines enstrechenden Medikamentes beim Krampfanfall (auch und grade bei Erwachsenen. Davon abgesehen wurde mir gesagt das Diazepam-Rectiolen im Bereich der Kinderheilkunde auch zunehmend weniger gerne gesehen werden)

Um mal meine Illusionen für den "neuen RA" zu nennen:
- änderung der Ausbildungsfinanzierung in Anlehnung an die klassichen 3 jährigen Ausbildungen
- Erhöhung der Ausbildungszeit auf 3 Jahre
- Keine so großzügigen Verkürzungsregelungen wie bisher (indem z.B. vor einer verkürzten Ausbildungsform eine Mindestanzahl geleisteter RD-Stunden nötig ist)
- ggf. Änderungen des HPGs durch den Zusatz: "Keine HEileingriffe im Sinn dieses gesetztes sind Maßnahmen zur wiederherstellung, Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen sowie zum herstellen der Transportfähigkeit durch entsprechende Fachkräfte"
- Änderung des BtmGs dass die eigenständige Verabreichung von Morphin im bereich der Notfallmedizin unter ärztlicher Supersivion für speziell Geschultes und Unterwiesenes medizinisches Fachpersonal erlaubt ist
- Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung um eine detailiertere Aufgabenbeschreibung "Die Ausbildung soll den angehenden Rettungsassistenten mindestens zu folgenden Maßnahmen befähigen:"
Hier könnte ein grober maßnahmenkatalog stehen.

Nochwas?
Ja, Bettzeit :)



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