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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Bandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ? | 43 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 398735 | ||
| Datum | 20.04.2007 20:06 MSG-Nr: [ 398735 ] | 15990 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Peter Hug Scheint ein fettes Problem zu sein. Die FUK-Nord setzt sich zur Zeit damit auseinander. Der Absatz ist - wenn man die Hintergründe nicht kennt - hochgradig mißverständlich. Deshalb zur Klarstellung: Bei den Feuerwehr-Haltegurten Typ B, die die Prüfungen nicht bestanden haben, ging es NICHT um neue Gurte, sondern um solche nach DIN 14926 (zurückgezogen), die bereits zehn Jahre alt waren. Hintergrund der Prüfungen war die Frage, ob eine Nutzung von Feuerwehr-Haltegurten über die von den Herstellern angegebene maximale Verwendungszeit von zehn Jahren möglich ist. Die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord duldet aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen eine Verlängerung der Nutzung von Feuerwehrhaltegurten nach DIN 14926, Typ A um weitere 2 Jahre auf insgesamt 12 Jahre. Gleichzeitig weist die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der kleinen Stichprobe von Feuerwehrhaltegurten des Typs B KEINE allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können. Siehe hier. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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