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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Bandschlingen für Einsatz zur Personenrettung bei F zugelassen ? | 43 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 399003 | ||
| Datum | 22.04.2007 19:51 MSG-Nr: [ 399003 ] | 16048 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Hanswerner Kögler Der FNFW ist der Normenausschuß FeuerwehrwesenIch weiß =) Geschrieben von Hanswerner Kögler Die können doch als Mitgestalter der Norm nicht alle so unkompetend sein?Ich will den Herren doch garkeine Inkompetenz unterstellen, ich bezweifle lediglich den rechtlichen Wert ihres Infoblattes. Wenn nun der Vorsitzende dieses Ausschusses, ein FG-Leiter der BUK und noch zwei weitere die Selbs- und Fremdrettung durch Abseilen mit dem Gurt für zulässig halten - warum haben sie dann eine Norm mitgestaltet, die ganz genau das nicht unmissverständlich vorsieht? Warum kann ein Hersteller Gurte nach dieser Norm verkaufen, während er explizit verbietet, sie dafür einzusetzen? Es wird dafür wohl einen Grund geben - und der ist nicht durch ein nettes Infoblatt aus dem Weg zu räumen. Wer haftet eigentlich, wenn beim Abseilen-Üben mit dem Gurt was passiert? Produkthaftung seitens des Herstellers dürfte schwierig werden, der hats schließlich explizit untersagt. Und ich denke nicht, dass die obigen Herren dann einspringen werden ;o) Wie mehrfach gesagt, die Praktikabilät ist das eine (da ist die Öse vorn), die Zulässigkeit was anderes (über die setze ich mich aber höchstens im Notfall hinweg, denn sie wird ihren Grund haben). Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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