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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Umstellung auf Digitalfunk | 76 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399593 | ||
| Datum | 26.04.2007 08:28 MSG-Nr: [ 399593 ] | 20062 x gelesen | ||
Geschrieben von Werner Greif natürlich trifft nicht die ELS die Entscheidung, ob sie ein "Außergewöhnliches Ereignis" oder den "KatFall" feststellt,; diese Entscheidung treffen eben jene oben genannten und dafür mit ausreichenden Informationen zu versorgenden Personen und die fragen (zum Glück, da auch oft EL) nicht den EL vor Ort sondern zunächst die ELS/ILS. Zunächst muß das Schadensereignis einem Alarmstichwort zugeordnet werden. Das ist eindeutig aufgabe des Disponenten. Ist diese Zuordnung erfolgt, hat eine Aalrmierung gemäß der in der AAO hinterlegten EMK zu erfolgen. Kommen vor Eintreffen des ersten EM neue Erkentnisse zur LTS, hat diese ggfs. auch die Alarmstufe zu erhöhen. Übrigens kann es auch sein, das zu bestimmtEN objekten bei BMA schon mal direkt 4 LZ ausrücken. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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