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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 400102 | ||
Datum | 29.04.2007 12:49 MSG-Nr: [ 400102 ] | 21433 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Ähm, bei uns hat niemand einen solchen Dachaufsetzer. So weit ich aber weiß, sind dieser nur zur Kennzeichnung des ruhenden Verkehrs (wenn Du also z.B. im Parkverbot in der Nähe des Feuerwehrhauses stehst) erlaubt.... Falsch. Geschrieben von Lars Tiedemann Und mit Deinem PKW darfst Du keine Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nehmen (und schneller als andere und schon mal gar nicht über rote Ampeln fahren), denn das darf man nur mit blauem Blinklicht und Martinshorn..... gemäß §35 und 38 STVO!!! Auch falsch. Wenn ihr es nicht besser wißt dann lasst es doch bitte. Das wurde schon n-fach diskutiert. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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