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RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern400102
Datum29.04.2007 12:49      MSG-Nr: [ 400102 ]21433 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Geschrieben von Lars TiedemannÄhm, bei uns hat niemand einen solchen Dachaufsetzer. So weit ich aber weiß, sind dieser nur zur Kennzeichnung des ruhenden Verkehrs (wenn Du also z.B. im Parkverbot in der Nähe des Feuerwehrhauses stehst) erlaubt....

    Falsch.


    Geschrieben von Lars TiedemannUnd mit Deinem PKW darfst Du keine Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nehmen (und schneller als andere und schon mal gar nicht über rote Ampeln fahren), denn das darf man nur mit blauem Blinklicht und Martinshorn..... gemäß §35 und 38 STVO!!!

    Auch falsch.

    Wenn ihr es nicht besser wißt dann lasst es doch bitte. Das wurde schon n-fach diskutiert.


    Gruß
    Christian





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