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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 400120 | ||
Datum | 29.04.2007 13:30 MSG-Nr: [ 400120 ] | 21249 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Michael Wulf: Aber angenommen, du fährst nach der Alarmierung etwas schneller als erlaubt und wirst auf dem Weg zum Feuerwehrhaus geblitzt. Dann kannst du dich auf die Sonderrechte berufen. Mag vielleicht für die Ordnungsbehörde in Hannover gelten, aber bei uns im Landkreis, auch in Nds., gibt es ein Ticket. § 35 hin oder her, die Kollegen der Polizei haben es da nicht so hastig, aber die Blitzer vom Straßenverkehramt sind da erbarmungslos, es sei denn, mann hält nach dem Blitz an, und verständigt sich mit dem Personal des Blitzers. Sonst ist auch schon mal die Pappe weg. Da kann ich auch gleich mit einer dem Verkehr angepassten Geschwindigkeit zum Feuerwehrhaus fahren. Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | ||||
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