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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 400122 | ||
Datum | 29.04.2007 13:32 MSG-Nr: [ 400122 ] | 21206 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Wo steht das denn? Es steht dort "die Feuerwehr". Wären SoRe auf Fahrzeuge der FW beschränkt, stünde dort "Fahrzeuge der Feuerwehr", wie es zB beim Rettungsdienst der Fall ist. Im übrigen gibt es genügend Kommentare zu §35 StVO, die alle Sonderrechte mit Privat-PKW als gegeben sehen. Dass kein Wegerecht zusteht ergibt sich schon daraus, dass dein Privat-PKW über keine SoSi-Anlage verfügt. Bei FüKr sieht es anders aus, diese haben teilweise SoSi-Anlagen auf dem Privat-PKW und können somit auch Wegerecht einfordern. Geschrieben von Lars Tiedemann Das wissen die gemäß meinem GMV aber die restlichen verkehrsteilnehmer nicht.... Das müssen sie auch nicht wissen, denn Sonderrecht heisst nicht, dass andere Platz machen müssen (das wäre nämlich schon Wegerecht), sondern lediglich, dass du von den Regeln der StVO abweichen darfst. Wie weit du davon abweichen darfst sagt dir übrigens Absatz 8, des Sonderrechtsparagrafen. Gruß Peter | ||||
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