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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 400143 | ||
Datum | 29.04.2007 14:19 MSG-Nr: [ 400143 ] | 21279 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Wulf: Angeschrieben wird man. Die Ordnungsbehörde kann schließlich nicht ahnen, dass du im dringenden Auftrag unterwegs warst. Deshalb gibt es ja auch zuerst einmal die Möglichkeit, sich zum Verstoß zu äußern. Ja, ist hier ebenso, nur ziehen die Ihr ding knall hart durch, ohne Pardon. Es gibt von der Ordnungsbehörde des Landkreises eine Mitteilung, das Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wegen der erhöten Unfallgefahr untersagt sind. Dies bekommt jeder Feuerwehrangehörige in der Grundausbildung und in weiterführenden Lehrgängen ausgiebig erklärt. Das einzige was funktioniert, ist wenn du als Berufkraftfahrer in diesem falle deine Pappe los werden solltest, kann unter Mithilfe eines guten Anwaltes hier aus einem Fahrverbot eine Geldstrafe werden. Ja, so ist es in unserem Ländle, von Ort zu Ort verschieden. Quizfrage an alle: Ist eine rote Ampel Sonderrecht oder Wegerecht? Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | ||||
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