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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY400146
Datum29.04.2007 14:24      MSG-Nr: [ 400146 ]21202 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Geschrieben von Jürgen LinneEs gibt von der Ordnungsbehörde des Landkreises eine Mitteilung, das Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wegen der erhöten Unfallgefahr untersagt sind.

    Diese Mitteilung dürfte vor keinem Gericht standhalten. Seit wann kann ein Landkreis Bunbdesrecht aushebeln?

    Geschrieben von Jürgen LinneJa, so ist es in unserem Ländle, von Ort zu Ort verschieden.

    Nein, die StVO gilt bundesweit, auch dort, wo man alles kann, ausser hochdeutsch.

    Gruß
    Peter



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