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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 400146 | ||
Datum | 29.04.2007 14:24 MSG-Nr: [ 400146 ] | 21202 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Linne Es gibt von der Ordnungsbehörde des Landkreises eine Mitteilung, das Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wegen der erhöten Unfallgefahr untersagt sind. Diese Mitteilung dürfte vor keinem Gericht standhalten. Seit wann kann ein Landkreis Bunbdesrecht aushebeln? Geschrieben von Jürgen Linne Ja, so ist es in unserem Ländle, von Ort zu Ort verschieden. Nein, die StVO gilt bundesweit, auch dort, wo man alles kann, ausser hochdeutsch. Gruß Peter | ||||
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