Es scheint mir als würdest du davon ausgehen, dass jemand der Sonderrechte in Anspruch nimmt auch gleichzeitig bei Roter Ampel über die Kreuzung fährt, Vorfahrten missachtet und Unfälle baut.
Sonderrechte kannst du ja z.B. soweit in Anspruch nehmen, dass du nachts bei leerer Landstraße 90 statt erlaubten 70 fährst, oder einfach vor der Wache im Halteverbot parkst (wie schon öfters als Beispiel angegeben). Damit gefährdest du ja niemanden unnötig. Du musst halt immer auf §35 (8) achten und in dem von dir genannten Beispiel, Unfall mit Toten, hat man wahrscheinlich gegen diesen verstoßen.
Dass man Sonderrechte in Anspruch nimmt heißt also wie gesagt nicht, dass man gleich Dritte gefährdet.
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