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RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen400156
Datum29.04.2007 16:09      MSG-Nr: [ 400156 ]21198 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Geschrieben von Lars Tiedemannwenn Ihr meint, daß Ihr mir Euren PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen müßt und über rote Ampeln fahrt

    Alles Buchstabensuppenleserei...

    Das Sonderrecht zum Abweichen von einzelnen § der STVO hat man, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Da brauche ich erstmal niemand fragen bzw. das geht erstmal niemanden anderen etwas an...

    Das können ja auch simple Abweichungen sein wie:
    Fahren durch Gebiete mit "Gesperrt für KFZ aller Art - ausgenommen Anlieger" oder Landstraßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung wg Lärmschutz oder
    Geschwindigkeitsbeschränkung werktags tagsüber an einem Kindergarten oder
    das Parken am Feuerwehrhaus.

    Das Überfahren einer roten Ampel ist schon etwas problematischer, allerdings nachts um 2:30 Uhr schon wieder anders zu bewerten als eben tagsüber im Berufsverkehr.

    Geschrieben von Lars Tiedemannsollten das die Fußgänger an der Fußgängerampel und die anderen Autos, die gerade die Kreuzung überfahren erst recht wissen, daß Ihr dann die Sonderrechte in Anspruch nehmt.
    Wenn ich jemanden in seinen Rechten tangiere, muß ich eben Abs 8 beachten und notfalls darauf verzichten...

    Wenn mich nur jemand beobachtet und anzeigt und durch meine Handlung nicht tangiert ist - Anhörungsbogen ...


    Geschrieben von Lars Tiedemanndie zahlreichen Unfälle von Einsatzfahrzeugen teilweise mit Todesfolge und die von Feuerwehrleuten auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus reichen doch schon!!!

    Wird aber durch Falschaussagen oder Unterdrücken nicht besser. Gerade das Totschweigen dieses Themas ist doppelt dumm, wewil eben dem Durchschnittsfeuerwehrmann noch mehr Informationskanaäle als die heimischen Übungen zur Verfügung stehen und dann mehr Fragen aufgeworfen werden...

    Gruß LP



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