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Einsatz-Einheit (Kombination aus Betreuungsdienst und Sanitätsdienst)
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ThemaEinsatzverpflegung XXXL, war:Waldbrandbekämpfung kirtik an Feuerwehren41 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW400838
Datum02.05.2007 16:48      MSG-Nr: [ 400838 ]9718 x gelesen

Geschrieben von Ralf RöhlingGeschrieben von Michael Roleff
Das heißt hier fehlt einer EE NRW die Ausstattung.
=> Wie soll sie dann ihre Aufgabe übernehmen ?

... offensichtlich scheint das so zu sein.


Könnte das auswirkung auf die Motiviation dieser EK haben ?

Geschrieben von Ralf RöhlingHälst Du es für denkbar das man Einsatzkräften Ausstattung zur Zubereitung einer Verpflegung zur Verfügung stellen kann.

Könnte das bei den so "Vorgeschädigten" evtl. zu der Meinung geführt haben,
"Wir sollen für andere arbeiten, damit die üben können" ?

Geschrieben von Ralf Röhling
... ein paar EK im Löschfahrzeug sind auch noch kein Löscheinsatz, aber die Fahrt zur Einsatz- oder Übungsstelle gehört doch irgendwie dazu, meinst du nicht?


Drum üben wir Samstag auch ein bißle Fahren mit mehreren Fahrezugen ;-))

Geschrieben von Ralf Röhlinggefragt haben wir grundsätzlich und frühzeitig ohne schon einen konkreten Termin zu haben. Kurz gesagt gabs da halt ein generelles Nein.

Auf das bloße Angebot einer gemeinsamen ÜBung *nichtglaubenwollen*

Geschrieben von Ralf Röhling... wie gut das wir beim THW alle nicht arbeiten müssen.

Habe ich weder gesagt noch geschrieben, aber es fällt halt immer wieder auf,
sei es bei Ausbildungen, Übungen, Einsätzen, das der Arbeitsalltag halt nicht nur Mo.-Fr. 7:00-15:00 stattfindet. => Personalverfügbarkeit.

Geschrieben von Ralf RöhlingGeschrieben von Michael Roleff
Kann man sich doch vom HVB als ÜBung absegnen lassen und mit den Bundes-/Landesfahrzeugen ableisten.
Allerdings schriebst Du ja das keine Ausrüstung vorhanden ist.

... jo, wenn Interesse vorhanden wäre kann man das sicherlich.


Sorry, aber ohne Ausrüstung ist das nicht wirklich sinnig oder ?

Geschrieben von Ralf Röhling... wir zahlen für unsere Übungen auch keinen Verdienstausfall, und Arbeitnehmer können wir auch nicht freistellen. Wer arbeiten muss kann leider nicht mit.

Jepp

Geschrieben von Ralf RöhlingVerlagerte Standortausbildungen haben aber in der Regel so einen Reiz das die Helfer sich schon terminlich freischaufeln

Was je nach AG einige vorlaufzeit braucht.
Daher meine Frage nach dem Zeitpunkt der Terminanfrage.

Geschrieben von Ralf Röhlingnehme mir auch einen Tag Urlaub wenns von freitags bis sonntags losgeht.

Wenn der Urlaubsplan des AG schon ausgereizt ist, wirst Du aber nicht immer Urlaub bekommen können.

Geschrieben von Ralf Röhling... einfach nochmal die Frage ob Du es für denkbar hälst das man Einsatzkräften Ausstattung zur Zubereitung von Verpflegung an die Hand gibst die sie vorher noch nicht benutzt haben ohne den Einsatzerfolg oder die eingesetzten Kräfte zu gefährden?

Möglicherweise wurde mangels Material auch nicht ausgebildet ? *nurvermutenkönnnen*

Nicht ausgebildete EK (incl. Gesundheitsamt ect.) haben in der Küche nichts verloren.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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