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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaPersönlichkeitsrecht beim Veröffentlichen von Einsatzbildern6 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW400858
Datum02.05.2007 17:31      MSG-Nr: [ 400858 ]4686 x gelesen

Wenn es sich um Geschädigte (also Opfer) handelt würde ich die auf jeden Fall unkenntlich machen. Die Gaffer würde ich so lassen wenn die unbedingt zuschauen müssen dann haben sie halt Pech gehabt


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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Persönlichkeitsrecht beim Veröffentlichen von Einsatzbildern - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt