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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Persönlichkeitsrecht beim Veröffentlichen von Einsatzbildern | 6 Beiträge | ||
| Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 400858 | ||
| Datum | 02.05.2007 17:31 MSG-Nr: [ 400858 ] | 4686 x gelesen | ||
Wenn es sich um Geschädigte (also Opfer) handelt würde ich die auf jeden Fall unkenntlich machen. Die Gaffer würde ich so lassen wenn die unbedingt zuschauen müssen dann haben sie halt Pech gehabt mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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