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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaPersönlichkeitsrecht beim Veröffentlichen von Einsatzbildern6 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds400923
Datum02.05.2007 22:09      MSG-Nr: [ 400923 ]4923 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyWarum in die Ferne schweifen, wenn das gute liegt so nah :-)

Suchfunktion nutzen, Persönlichkeitsrecht eingeben und schon hat man


Hallo Katja,

das ist ein uraltes Problem..

Das Presserecht (wem erzähle ich das) billigt den Journalisten sehr weitgehende Rechte zu, weit mehr, als dem normalen Bürger.

Im Paragraphen drei des Nieders. Landespresserechtes wird die Aufgabe der Presse sinngemäß (ich müsste es jetzt erst wieder raussuchen) mit "..hat die Aufgabe zu informieren und zur Meinungsbildung beizutragen.." definiert.

Journalisten berufen sich oftmals auf die "Wahrung berechtigter Interessen" Ein Tanz auf dem Drahtseil..

Neben der gesetzliche Seite gibt es den Ehrenkodex, vom Deutschen Presserat festgelegt.
Ein seriöser Journalist wird immer den Respekt vor dem Menschen beachten, aber, es gibt leider auch die Anderen.
Es ist eben ein hartes Geschäft und vielen Journalisten hängen die Redakteure im Nacken..

"The bad news is the good news", wir wissen es..

Ich selber bin akkreditiert und habe lange neben der reinen Feuerwehr/Rettungsgeschichte auch für eine Lokalzeitung gearbeitet. Iich habe es immer vermieden, solche "Reißer" zu machen..

Wurde von mir glücklicherweise auch nie verlangt..

Ich kenne die Geschichte von Eschede, wo sich eine Feuerwehrkameradin in Einsatzkleidung "unter das Volk" mischte und ihre Dienstkleidung dazu missbrauchte, eine Reportage zu machen, die, gelinde gesagt, auf großes Unverständnis stieß.

Nur: Wir Alle wollen lebensnahe Berichte sehen - und irgend wo müssen die ja herkommen.

Oftmals beklagt sich die Feuerwehr über die "Journaille", wenn wieder mal ein kritischer Bericht erscheint.
Das aber halte ich für unfair.. Ein guter Journalist berichtet, was er gesehen, gehört hat.
Nicht mehr und nicht weniger!

Er tut "keinen Gefallen", er ist der Wahrheit verpflichtet! Auch, wenn die mal weh tut!

WAS ich auf für fatal halte: Manche Feuerwehren weigern sich, Auskünfte zu erteilen.
Das ist rechtswidrig (justiziabel, um im Terminus zu bleiben, siehe Paragraph Vier Landespresserecht Nds).
Und es ist dumm..
Würde man mir eine offizielle Auskunft veweigern, ich wüsste mit Sicherheit eine Quelle aufzubohren.
OB das im Sinne einer sauberen Berichterstattung ist, das wage ich zu bezweifeln.

Der "rasende Reporter" H.H. Kisch hat es mal so ausgedrückt: "Ein Journalist, der lügt ist erledigt.."

Nebenbei werden immer wieder die Gepflogenheiten der Boulevardzeitungen angeprangert.
Nur, die wären lange vom Markt, wenn das Bedürfnis an solchen Reportagen nicht vorhanden wäre.

Eigenartig, die BILD z.B. liest ja keiner - aber jeder weiß, was da drin steht..

Gruß Klaus



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