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VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
RubrikEinsatz zurück
ThemaEkeleinsatz Aufgabe für die Feuerwehr?5 Beiträge
AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg401295
Datum04.05.2007 12:34      MSG-Nr: [ 401295 ]3261 x gelesen
Infos:
  • 04.05.07 Einsatzbericht Ekeleinsatz

  • Geschrieben von Magnus HammerlZumals es sich ja, je nach Verwesungsgrad auch um "Gefahrgut" handeln kann (bzw. je nach Herkunft auch "Risikomaterial").


    Wenn dann muss der Transporter nach GGVSE gekennzeichnet gewesen sein. Welches eine vorangegangene Lageerkundung und Feststellung auf sich zieht. Wenn natürlich der LKW "flüchtig" war und zeitnah keine Stellung des LKW erfolgen konnte, würde ich aus Sicherheitsgründen meiner Kameraden wenn dazu Einweganzüge plus Maske+Filter anordnen als Grundschutz.

    MkG Georg


    Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

    http://www.feuerwehr-belzig.de

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