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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe8 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401367
Datum04.05.2007 16:14      MSG-Nr: [ 401367 ]5066 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Marc DickeyAFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf.

Nein, sondern weil sie als parafiskalische Abgabe an sich schon unzulässig ist.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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