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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung bei der BF trotz Ersatzdienst26 Beiträge
AutorJoac8him8 S.8, Cölbe / Hessen401397
Datum04.05.2007 17:40      MSG-Nr: [ 401397 ]8637 x gelesen

Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn Sören Ersatzdienst leisten würde (was er ganz offensichtlich nicht tut), dann würde er jetzt nicht studieren.
Dann hätte Sören nämlich einen Antrag gestellt und wäre anschließend als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden und würde jetzt Essen ausfahren oder Möwen auf Scharhörn zählen oder vierblättrige Kleeblätter auf dem Brocken oder was man sonst so im Zivildienst macht.

Merke: Der Zivildienst nach ZDG ist ein Ersatzdienst. Die Freistellung vom Wehrdienst nach WehrPflG ist KEIN Ersatzdienst.
Das eine hat mit dem anderen so gut wie nichts gemein.



Zur weiteren Information:
Ich fange zum WS an zu studieren und habe ich vor 3 Monaten dem Katastrophenschutz verpflichtet. Ich wurde also gemustert mit eingeschränkt T2, danach verweigert und wurde vom Zivildienst einberufen. Daraufhin musste ich eine Zivildienststelle suchen und habe mich entschieden, mich für den Katastrophenschutz zu verpflichten...
In meinem Bescheid zur Bestätigung stand das dann als Ersatzdienst zum Zivildienst drin...



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