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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Was ziehe ich nur an?! war: Großeinsatz bei Waldbrand im Sauerland | 111 Beiträge | ||
| Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 401483 | ||
| Datum | 04.05.2007 23:19 MSG-Nr: [ 401483 ] | 49384 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn man eine Warnweste neben eine Einsatzjacke 90 BW oder eine Einsatzjacke Niedersachsen hält stellt man fest, dass die Warnweste "leuchtender" ist. So wie der neue Koller, der ist "orangener" als die Einsatzjacken. (War im GH, und ... keine EN 471 Zettel in die Jacken eingenäht!) Nach dem ich jetzt den physikalischen Unterschied verstanden habe: Reflexstreifen gleich, nur die Grundfarbe reflektiert nicht im gleichen Farbton/ Intesität; nun zum rechtlichen: Die mir vorliegenden schriftlichen BG- Unterlagen sagen sinngemäß: entweder Warnweste nach EN.. ODER FW Einsatzjacke orange mit umlaufenden Reflexstreifen,... . In VO, Erlassen oder Gesetzen habe ich keine exclusive Zulässigkeit der EN 471 Kleidung im Verkehrsraum ableiten können. Ist halt eine Norm, ohne Gesetz, VO, ... also nicht bindend. Wo ist jetzt mein Denkfehler, warum ich mit dem "Modell Niedersachsen" keine Verkehrssicherung machne darf/ sollte? Sehr gut sichtbar ist die alle mal. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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