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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Was ziehe ich nur an?! war: Großeinsatz bei Waldbrand im Sauerland | 111 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 401528 | ||
| Datum | 05.05.2007 09:53 MSG-Nr: [ 401528 ] | 49192 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk Wulfes So wie der neue Koller, der ist "orangener" als die Einsatzjacken MAg sein, muß aber nicht zwingend so sein. Geschrieben von Dirk Wulfes (War im GH, und ... keine EN 471 Zettel in die Jacken eingenäht!) Das hab ich dir vorher schon gesagt, war klar. Geschrieben von Dirk Wulfes Nach dem ich jetzt den physikalischen Unterschied verstanden habe: Reflexstreifen gleich, nur die Grundfarbe reflektiert nicht im gleichen Farbton/ Intesität; nun zum rechtlichen: Nein, Reflexstreifen müssen auch eine bestimmte Anordnung haben, sonst paßt es auch nicht, das geht nicht so einfach mit nur draufpflastern. Sowas ist zum Beispiel im Neuzustand EN 471 Kl. 2: ![]() Geschrieben von Dirk Wulfes Wo ist jetzt mein Denkfehler, warum ich mit dem "Modell Niedersachsen" keine Verkehrssicherung machne darf/ sollte? Sehr gut sichtbar ist die alle mal. Vielleicht der GMV? Ich kenne die Regelung für NS nicht im einzelnen, aber frag einfach deinen Versicherungsträger. Und dann überleg dir wie du deine Leute schützen willst, ob es reicht oder nicht. Gruß vom See Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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