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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Was ziehe ich nur an?! war: Großeinsatz bei Waldbrand im Sauerland | 111 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 401747 | ||
| Datum | 06.05.2007 18:25 MSG-Nr: [ 401747 ] | 49195 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Die Unfallkasse Sachsen und die Feuerwehrunfallkasse Sachsen-Anhalt haben mir auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass zur Erreichung einer ausreichenden Warnwirkung die Mindestflächen nach DIN EN 471, Kl. 2 vorhanden sein müssen. Die FUK-SAH hat auf ausdrückliche Nachfrage mitgeteilt, dass die "Quasi-Warnwirkung" von HuPF-Kleidung NICHT ausreichend ist. dann mögen die diese Auffassung bitte der AGBF und dem DFV auf dem Dienstweg schriftlich mitteilen - bitte inkl. Lösungsvorschlag, wie bzw. womit sich die Einsatzkräfte dann im Straßenraum bewegen sollen, wenn nicht voll gesperrt ist, wie sie es mit der Erkennbarkeit taktischer Führungskräfte im Einsatzgebiet halten und noch so ein paar Dinge aus der Praxis mehr! Bis dahin gehe ich davon aus, dass der veröffentlichte Beitrag zur "Etwa-Wirkung" der HuPF-Kleidung in der Brandschutz weiter gilt, weil dagegen gabs keine mir bekannte öffentliche Gegendarstellung von IGENDEINEM der Versicherer bzw. Unfallkassen! (Aber sind das dann die gleichen, die auch sehr merkwürdige Auffassungen zum Thema "Wärmefenster" hatten? - Haben die vielleicht die Bundesländer gewechselt?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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