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Feuerwehrdienstvorschrift
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaAtomare Strahlung der Gefahrengruppe I im Einsatzfall24 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW401783
Datum06.05.2007 20:08      MSG-Nr: [ 401783 ]11399 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Philipp MerkleGefahrengruppe bezieht sich doch meines Wissens auf einen Bereich in dem sich eine Quelle radioaktiver Strahlung befindet. Oder meinst du die Kategorien von Versandstücken -> Kategorie I mit weniger 0,005 mSv/h an Emission?

Ich vermute es ist die Gefahrengruppe I A nach FwDV 500 gemeint. Zu dieser Gefahrengruppe zählen:

FwDV 500--- 2.1 Einteilung in Gefahrengruppen
Der Gefahrengruppe IA sind zuzuordnen:
- Bereiche mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen, deren Gesamtaktivität das 104-fache der Freigrenze nach StrlSchV nicht übersteigt;
- Bereiche mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, deren Gesamtaktivität das 107-fache der Freigrenze nicht übersteigt, sofern ihre zulässige thermische und mechanische Beanspruchbarkeit den Anforderungen der Temperaturklasse 6 und der Schlagklasse 6 nach DIN 25 426 Teil 1 genügt;
- Bereiche mit radioaktiven Stoffen in für diese zugelassenen Typ B- oder Typ C Behältern, deren Gesamtaktivität das 107-fache der Freigrenze nicht übersteigt.


Insbesondere der letzte Punkt der Auzählung bezieht sich auf Transportbehälter, wie die Fußnote im Text der FwDV zeigt.

Gruß Stephan



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