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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSonderrechte mal anders58 Beiträge
AutorThom8as 8M., Sauerland / NRW401922
Datum07.05.2007 19:28      MSG-Nr: [ 401922 ]19150 x gelesen

Geschrieben von Peter Kofflerich glaube nicht das die dadurch n Freibrief erhalten.
Ich lese die von dir aufgeführten Paragraphen als KANN, Als Antrag der genehmigt werden muss und nicht als dauerhaften Freibrief. Oder bin ich da falsch?


Und selbst wenn ein Freibrief vorliegt, eine Gratulation zum 25-jährigen Bestehen kann keine Beründung, geschweige denn eine Rechtferigung sein.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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