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Straßenverkehrsordnung
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSonderrechte mal anders58 Beiträge
AutorThom8as 8M., Sauerland / NRW401932
Datum07.05.2007 19:56      MSG-Nr: [ 401932 ]19120 x gelesen

Geschrieben von Markus GroßDas ist nicht schlimm, das ist gedeckt durch § 46 der StVO und zwar im vorliegenden Fall durch § 46 (1) Satz 11 in Verbindung mit § 46 (2).


Oder doch §35 ;)



Egal, manche Menschen sind gleicherhttp://www6.hr-online.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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