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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSicher zur Schule, aber weiterhin unsicher zur Feuerwehrwache?18 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen401993
Datum08.05.2007 00:03      MSG-Nr: [ 401993 ]7632 x gelesen

Och nööö.

Nicht schon wieder.

Sonderrechte nach §35 braucht man nicht kenntlich zu machen, weil sie niemand anderes direkt tangieren.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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