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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorrausetzung Jugendwart | 6 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 G.8, Friesenheim / Baden / BW | 402354 | ||
Datum | 09.05.2007 17:54 MSG-Nr: [ 402354 ] | 5810 x gelesen | ||
Hallo Ich kann dir nur in BW weiterhelfen (wird ähnlich sein, jedoch nicht gleich): Er SOLLTE den GF-Lehrgang haben, wenn er ihn nicht hat sollte er ihn in angemenssenem Zeitrahmen machen. Außerdem die SOLLTE er die beiden Jugendgruppenleiterlehrgänge und den Jugendwartlehrgang haben. Er muss jedoch den TF abgeschlossen haben. Mindestalter 18 Jahre. Um den Jugendwartlehrgang an der LFS machen zu können MUSS er den GF haben. Daraus ergibt sich auch automatisch das Alter... Man sollte eben nur, muss nicht..... Es gibt genugend Jugendwehren in denen die Jugendarbeit perfekt läuft ohne dass alle Betreuer oder Jugendwarte die erwünschten lehrgänge absolviert haben. Schau doch mal auf der Website der LFS RLP unter Lehrgänge, da müssten auch die Anforderungen für den Jugendwartslehrgang bei euch zu finden sein. Wenn nicht hilft dir bestimmt auch euer Jugendbüro der JF RLP weiter! Greez Domi | ||||
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