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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaVorrausetzung Jugendwart6 Beiträge
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz402359
Datum09.05.2007 18:06      MSG-Nr: [ 402359 ]5654 x gelesen

Hallo,

für RLP brauchst du außer ne abgeschloßene TF-Ausbildung und ein Mindestalter von 18 Jahren nichts. Empfehlemswert ist sicherlich ( siehe LBKG ) ein GF-Lehrgang und das JF Seminar; sind jedoch offiziel keine pflicht.


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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