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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaVorrausetzung Jugendwart6 Beiträge
AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP402373
Datum09.05.2007 19:15      MSG-Nr: [ 402373 ]5732 x gelesen

Hallo,

wie bereits geschrieben, Voraussetzung auf jeden Fall 18 Jahre aufgrund der Aufsichtspflicht und die Truppführer-Ausbildung. Finde zwar momentan auch nix im LBKG, aber mein letzter Wissensstand sagt: altes LBKG "sollte" GF sein, neues LBKG "muß" TF sein. Ob ein Jugendwart-Lehrgang oder Seminar gemacht werden muß, kann die zuständige Verwaltung festlegen. Ich hatte auf meinem Jugendwart-Lehrgang einen Kameraden, der erst nach dem Lehrgang bestellt wurde und auch dann erst seine Aufwandsentschädigung bekam. Bei uns wird keiner bestellt zum Jugendwart, daher interessiert es leider auch so wirklich nicht wie die Ausbildung aussieht.

Tschau Susi


Beste Quelle für deine Frage: Ruf doch mal die Landesjugendfeuerwehr in Koblenz an, der Bernd Loch kann dir auf jeden Fall weiter helfen. Telefonnummer kann ich dir geben wenn gewünscht.



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