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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Führungsorganisation / Führungsstruktur | 14 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen/derzeit San Franc / Hessen/CA | 402908 | ||
Datum | 14.05.2007 07:22 MSG-Nr: [ 402908 ] | 7597 x gelesen | ||
Hoi, Geschrieben von Herbert Flick durchaus wird es vom HBKG geregelt (§§ 41 ff.). Das HBKG regelt im Wortlaut nur die Zusammenarbeit von FFen, bzw. Feuerwehren allgemein mit anderen Einheiten (BF. PF, WF etc). Darin ist mitnichten eindeutig geregelt, wie die Einsatzleitung innerhalb der FF selbst geregelt wird. Es gibt zwar Kommentare etc zum HBKG, die da irgendwo eine eindeutige Regelung sehen.. zeigen konnte mir die noch niemand. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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