News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
1. Pflichtfeuerwehr
2. Polizeiführer
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikTaktik zurück
ThemaFührungsorganisation / Führungsstruktur14 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen/derzeit San Franc / Hessen/CA402908
Datum14.05.2007 07:22      MSG-Nr: [ 402908 ]7597 x gelesen

Hoi,

Geschrieben von Herbert Flickdurchaus wird es vom HBKG geregelt (§§ 41 ff.).

Das HBKG regelt im Wortlaut nur die Zusammenarbeit von FFen, bzw. Feuerwehren allgemein mit anderen Einheiten (BF. PF, WF etc). Darin ist mitnichten eindeutig geregelt, wie die Einsatzleitung innerhalb der FF selbst geregelt wird. Es gibt zwar Kommentare etc zum HBKG, die da irgendwo eine eindeutige Regelung sehen.. zeigen konnte mir die noch niemand.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.165


Führungsorganisation / Führungsstruktur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt