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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | |||
Thema | Resolution des Diepholzer KBM und der Kommunen | 161 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 403479 | |||
Datum | 17.05.2007 19:54 MSG-Nr: [ 403479 ] | 152663 x gelesen | |||
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Hm welche sind denn das, z.B. in den Ländern in denen der Brandschutz pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist? Zwar ist der Brandschutz kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, dennoch kann (und muß) die zuständige Kommunalaufsicht im gewissen Rahmen handeln. Für Hessen beispielsweise greifen hier u.a. die §§ 135 ff. der HGO, in Thüringen die §§ 116ff. der ThürKO und in Bayern die §§ 108 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Ohne jetzt genau nachgeschaut zu haben, möchte ich vermuten, daß auch in den anderen Bundesländern entsprechende Grundlagen existieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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