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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...' | 9 Beiträge | ||
Autor | Onno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA | 404241 | ||
Datum | 22.05.2007 16:04 MSG-Nr: [ 404241 ] | 5293 x gelesen | ||
Ich vermute, dass der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ähnlich wie in den Polizeigesetzen der Länder definiert wird. (Sicher wäre ich mir aber erst wenn ich es in einem Kommentar nachgelesen hätte...[kann ich machen, könnte aber noch etwas dauernbis ich das schaffe]) Ansonsten sind wohl für die FW die Merkmale "Menschenleben zu retten oder gesundheitl. Schäden abzuwenden ... oder bedeutende Sachwerte zu erhalten" einschlägig. (Ich weiß, dass beantwortet nicht wirklich deine Frage.) Grüße Onno -alles meine ganz private Meinung- | ||||
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