News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...'9 Beiträge
AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA404241
Datum22.05.2007 16:04      MSG-Nr: [ 404241 ]5293 x gelesen

Ich vermute, dass der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ähnlich wie in den Polizeigesetzen der Länder definiert wird. (Sicher wäre ich mir aber erst wenn ich es in einem Kommentar nachgelesen hätte...[kann ich machen, könnte aber noch etwas dauernbis ich das schaffe])

Ansonsten sind wohl für die FW die Merkmale "Menschenleben zu retten oder gesundheitl. Schäden abzuwenden ... oder bedeutende Sachwerte zu erhalten" einschlägig. (Ich weiß, dass beantwortet nicht wirklich deine Frage.)

Grüße
Onno


-alles meine ganz private Meinung-

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.204


Rechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...' - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt