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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...' | 9 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 404276 | ||
Datum | 22.05.2007 17:58 MSG-Nr: [ 404276 ] | 5437 x gelesen | ||
Habe das mal vereinfacht so gelernt: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist immer dann gefährdet, wenn - gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen wird, - Individualrechtsgüter gefährdet sind, - der Bestand und die Funktion des Staates und seiner Einrichtungen gefährdet sind. So zumindest in Baden - Württemberg ;-) so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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