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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...'9 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW404276
Datum22.05.2007 17:58      MSG-Nr: [ 404276 ]5437 x gelesen

Habe das mal vereinfacht so gelernt:

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist immer dann gefährdet, wenn

- gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen wird,
- Individualrechtsgüter gefährdet sind,
- der Bestand und die Funktion des Staates und seiner Einrichtungen gefährdet sind.

So zumindest in Baden - Württemberg ;-)

so long

Jürgen


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