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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...'9 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW404297
Datum22.05.2007 21:39      MSG-Nr: [ 404297 ]5358 x gelesen

Servus Frank!

Geschrieben von Frank SchweizerDanach umfaßt der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen

= Individualrechtsgüter

Geschrieben von Frank Schweizersowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen,

= Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen

Geschrieben von Frank Schweizerwobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht.

= Verstoß gegen die Rechtsordnungen

Die drei Merker haben mich gut durchs Examen gebracht, wobei die Definition des BGH wohl die Quelle sein dürften!

so long

;-)


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