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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Frage zu §38 StVO - 'Gefahr für die öffentl. Sicherheit...' | 9 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 404297 | ||
Datum | 22.05.2007 21:39 MSG-Nr: [ 404297 ] | 5358 x gelesen | ||
Servus Frank! Geschrieben von Frank Schweizer Danach umfaßt der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen = Individualrechtsgüter Geschrieben von Frank Schweizer sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, = Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen Geschrieben von Frank Schweizer wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht. = Verstoß gegen die Rechtsordnungen Die drei Merker haben mich gut durchs Examen gebracht, wobei die Definition des BGH wohl die Quelle sein dürften! so long ;-) Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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