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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÜberlassungsvereinbarung für vom Verein beschafftes Fz8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen404498
Datum23.05.2007 17:20      MSG-Nr: [ 404498 ]4987 x gelesen

Ich finde das vor allem geregelt sein sollte

- Wer der Halter des Kfz sein soll

- Wer die Kosten dafür trägt

- an welche Zwecke, und Aufflagen die Überlassung gebunden ist

- und das ein Vorbehalt der (fristgemäßen) Einstellung der Überlassung geregelt ist

Das wären meiner Meinung nach die wichtigsten Eckpunkte.

Mit freundlichen Grüßen, Sebastian



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