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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überlassungsvereinbarung für vom Verein beschafftes Fz | 8 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 404498 | ||
Datum | 23.05.2007 17:20 MSG-Nr: [ 404498 ] | 4987 x gelesen | ||
Ich finde das vor allem geregelt sein sollte - Wer der Halter des Kfz sein soll - Wer die Kosten dafür trägt - an welche Zwecke, und Aufflagen die Überlassung gebunden ist - und das ein Vorbehalt der (fristgemäßen) Einstellung der Überlassung geregelt ist Das wären meiner Meinung nach die wichtigsten Eckpunkte. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian | ||||
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