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RubrikAtemschutz zurück
ThemaNormen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken19 Beiträge
AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü404570
Datum24.05.2007 00:19      MSG-Nr: [ 404570 ]10711 x gelesen

In D ist die EXAM für die Baumusterprüfungen von Atemschutzgeräten zuständig.

Grob gesagt:

Gerät Hersteller A
Lungenautomat Hersteller A
Maske Hersteller B

--> das geht und ist genehmigt

Gerät Hersteller A
Lungenautomat Hersteller B
Maske Hersteller B

--> das geht nicht


Masken müssen nicht zusammen mit einem Gerät geprüft werden da Sie als Atemanschluss "gezählt" werden.
Ein Lungenautomat jedoch gehört zu einem bestimmten Gerät und muss auch mit diesem zusammen zugelassen sein.

Gleich wie eine Maske ist übrigends auch eine Atemluftflasche zu behandeln!

Man möge mich berichtigen wenn ich was falsches wiedergebe.

Gruss Daniel



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