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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Normen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken | 19 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S., Gosheim / BaWü | 404570 | ||
Datum | 24.05.2007 00:19 MSG-Nr: [ 404570 ] | 10711 x gelesen | ||
In D ist die EXAM für die Baumusterprüfungen von Atemschutzgeräten zuständig. Grob gesagt: Gerät Hersteller A Lungenautomat Hersteller A Maske Hersteller B --> das geht und ist genehmigt Gerät Hersteller A Lungenautomat Hersteller B Maske Hersteller B --> das geht nicht Masken müssen nicht zusammen mit einem Gerät geprüft werden da Sie als Atemanschluss "gezählt" werden. Ein Lungenautomat jedoch gehört zu einem bestimmten Gerät und muss auch mit diesem zusammen zugelassen sein. Gleich wie eine Maske ist übrigends auch eine Atemluftflasche zu behandeln! Man möge mich berichtigen wenn ich was falsches wiedergebe. Gruss Daniel | ||||
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