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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaNormen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken19 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404604
Datum24.05.2007 08:42      MSG-Nr: [ 404604 ]10652 x gelesen

Hi,

noch was vergessen...

Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Daniel Schmidberger
Masken müssen nicht zusammen mit einem Gerät geprüft werden da Sie als Atemanschluss "gezählt" werden.


Falsch. Atemanschluß ist ein anderer Begriff für Maske und das eine ist ohne das andere nutzlos. Selbstverständlich werden Maske und Gerät zusammen geprüft.


Auch falsch, Maske heißt Atemanschluß und kann natürlich auch ohne Pressluftatmer (z.B. mit Filter) genutzt werden. Außerdem gibts eine Vielzahl von Anschlußmöglichkeiten der Luftversorgung (z.B. auch Druckluftschlauchgeräte, die MD-Leitungen bzw. LA vom PA verwenden), wo ich mir sehr sicher bin, dass da nicht jede Variante neu geprüft wird, genauso bei den Druckgasflaschen, die ja auch von verschiedenen Herstellern kombiniert werden dürfen (da hab ich mich eben im Vorpost etwas mißverständlich ausgedrückt).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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