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Bayrisches Feuerwehrgesetz
Atemschutzgeräteträger
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAlarmierung per BlueBox30 Beiträge
AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern404652
Datum24.05.2007 11:25      MSG-Nr: [ 404652 ]11028 x gelesen

Wer beschafft denn das Gerät? Der Kommandant nach Art. 16 Abs. 2 BayFwG (vermute mal der kommt hier aus Schierling) hat Beschaffungsvorhaben abzustimmen nicht der KBM.

Geschrieben von Sascha JoerchelWeil seiner Aussage nach die Ortsteile gewachsen sind und dabei die Sirene nicht umplatziert wurde. Dies führt zur schlechteren Hörbarkeit.

Ebenso geht er davon aus, dass bei einem Alarm aufs Handy auch Mitglieder kleinerer Feuerwehren Ihren 30 km entfernten Arbeitsplatz verlassen und zum Einsatz fahren.


Für Ortschaften die sich in einem gewissen Radius um einen Betrieb befinden der der Störfall-Verordnung unterliegt, gab es letztes Jahr einen satten Zuschuss für neue Sirenenanlagen. Das Programm ist aber leider ausgelaufen.

Erfahrungsgemäß sind es nur wenige, welche ihren Arbeitsplatz in weiterer Entfernung verlassen. Eine meiner Feuerwehren hat eine eigene SMS für Atemschutzträger eingerichtet, damit bei bestimmten Lagen eine Ablösung der im Erstangriff tätigen AGT erfolgen kann. Bei zeitkritischen Sachen werden natürlich vorher Nachbarwehren alarmiert.

Gruß
Matthias



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