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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Gemeinde-Notfallpläne. | 4 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 Q.8, Stockdorf / Bayern | 404667 | ||
| Datum | 24.05.2007 12:26 MSG-Nr: [ 404667 ] | 3593 x gelesen | ||
Ach, dass auch bei uns so ein Gesetz erlassen wird, das ist gar nicht so abwegig. Da muss nur viel in kurzer Zeit passieren. In Tirol gab es in den letzten Jahren (in immer kürzeren Abständen) einige Großschadensslagen (Lawinenabgang Galtür, Hochwasser, Murenabgänge, ein Hubschrauber der einen Betonkübel verliert,...), ein schlechtes Krisenmanagement kann sich eine Region, die vorwiegend vom Tourismus lebt, nicht erlauben. Da kommt dann so ein Gesetz nicht schlecht. Die Frage ist: wie werden die gesetzlichen Vorgaben vor Ort in die Praxis umgesetzt? Wer in der Gemeinde ist in der Lage diese Pläne zu erstellen, natürlich ehrenamtlich und neben der normalen Arbeit?? (natürlich darf es nix kosten - auch die Tiroler sparen). Und vorallem: Allein mit dem Schreiben des Planes und der Handlungsanweisungen/-optionen ist es sicher nicht getan. Ohne Schulung/Simulation werden wohl, auch in Tirol, die Gemeindevertreter (die ja die Gemeinde-Einsatzleitung im Ernstfall bilden sollen, der Bürgermeister der Gemeinde "hat den Hut auf") nicht wirklich effektiv arbeiten können. Wer koordiniert die Planung in der Gemeinde? mit welcher Ausbildung bzw. welchen Fähigkeiten? wie werden fertige Pläne auf Richtigkeit überprüft? nimmt die jemand ab, anhand welcher Kriterien? Gruß Andreas | ||||
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