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Rubrik | Atemschutz | zurück | |||
Thema | Fragen zum Atemschutz | 5 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405665 | |||
Datum | 29.05.2007 07:48 MSG-Nr: [ 405665 ] | 6566 x gelesen | |||
Truppmann so um die 70 Stunden, dann noch Weiterbildung auf Standortebene, das variiert aber etwas von Bundesland zu Bundesland, wenn ich mich nicht irre. Der Sprechfunker ist nicht so viel, Atemschutz sind 20 oder 25 Stunden. Tm1 - 70 U-Std. Tm2 - 80 U-Std. SpFu - 16 U-Std. (Hessen: 27 U-Std.) AGT - 25 U-Std. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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