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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | Wetterschutz war: Wie sieht die Zukunft unserer... | 108 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405795 | |||
Datum | 29.05.2007 14:39 MSG-Nr: [ 405795 ] | 103396 x gelesen | |||
Ich melde mich wieder, wenn der Boden der Realitäten wieder greifbar zu sein scheint. Ich gebe dir mal den realistischen Ansatz: Umziehen wird sich nur derjenige müssen, der mit besagten Geräten arbeitet bzw. anderweitig durch diese entsprechend gefährdet wird - und das dürften dann wohl kaum alle sein. Ob dann die besagte Person in den Zeiten in denen sie besagtes Gerät nicht nutzt eine andere Jacke anziehen muß hängt dann sicherlich von der geplanten Zeitdauer der Unterbrechung und den Witterungseinflüssen ab. Mal ein artverwandtes Beispiel: Wintereinsatz: Zum wärmeerhalt trägt der FA eine entsprechende Mütze auf dem Kopf, da die Gefährdung durch fallende Teile vorliegt. Um aufgrund seines Einsatzauftrages von A nach B zu kommen muß er durch den Bereich C in dem eine Gefährdung durch herabfallende Teile besteht. Für die Zeit der Durchquerung von C zieht der FA seine Mütze aus und den Helm an. Nach beendigung des Vorliegens der Gefährdung wechselt er wieder zu seiner Mütze, da die Kälte dann die primäre Gefährdung darstellt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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