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Thema | Wie Studenten wegen Einsatzteilnahme entschuldigen? | 38 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 406053 | ||
Datum | 30.05.2007 16:43 MSG-Nr: [ 406053 ] | 9215 x gelesen | ||
Geschrieben von Thobias Schürmann
Öhm, steht in eurem Brandschutzgesetz nich irgendwo ein kleines Sätzchen zur Verpflichung, bei Alarmierung an den Einsätzen Teilzunehmen? Wenn derjenige sagt "ich fahr nicht, das hier ist wichtiger", okay, muss man als Fw nicht zwangsläufig ahnden und tut es i.d.R. ja auch nicht. Aber auf dem Papier ist doch der FA zunächst einmal ohne Wahlmöglichkeit zum Einsatz verpflichtet, ein Durchsetzen der Anweisenheitspflicht und damit defakto genereller Ausschluss von FAs vom Studium wäre eine Benachteiligung. Da dürfte das Landesrecht über einer Anordnung de Hochschule stehen, oder? Gruß, Thorben | ||||
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