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Thema | Wie Studenten wegen Einsatzteilnahme entschuldigen? | 38 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 406367 | ||
Datum | 31.05.2007 23:00 MSG-Nr: [ 406367 ] | 9284 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Für Uni´s und FH´s dürfte obiges recht ähnlich sein und eine großartige Unterscheidung zwischen Volljährig oder nicht gibts in der Schule sowieso nicht Okay: Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Und dummerweise haben die Schulen während des Unterrichtes, der Pausen und der Wartezeiten (z.B. auf den Schulbus) die Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Deswegen auch die vielen Pausenaufsichten an der Uni... nicht das einer in der großen Pause raucht oder am Schulbus drängelt... Geschrieben von Marcus Ludwig Fink der Schüler hat das Recht (?) auf Unterricht und die Schule muss (!) die erforderliche Stundenanzahl dem Schüler unterrichten. Ähä. Und wer nicht zur Vorlesung erscheint wird bei uns regelmäßig vom Ordnungsamt zuhause abgeholt. Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Die Schule muss also zu Schul- bzw. Unterrichtsbeginn wissen, wo du bist. Stehst du da grad im Einsatz, dann muss sie dir eben wohl oder übel telefonisch eine Unterrichtsbefreiung unter Vorbehalt erteilen mit der Maßgabe, dass du so schnell als irgendst möglichst kommst. Prof. Lechleuthner hat mittlerweile ein eigenes Handy vom FH-Sekretariat bekommen - damit sich alle 30 bis 40 Studenten (die wegen chronischer Unlust nicht kommen) morgens bei ihm ordentlich abmelden können. ....sag mal, gehts noch???? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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