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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKlimawandel lässt grüßen ...118 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg406612
Datum02.06.2007 19:01      MSG-Nr: [ 406612 ]91648 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael BayerWo ist das Problem, hätte man alle Bürger die nicht ins "Geschäft" konnten dienstverpflichtet, wären die Aufräumungsarbeiten sicher schneller gegangen.

Das schneidet sich aber mit deiner anderen Aussage, wonach die gem. das ja auch machen kann, aber egal, wenn die alle bei der FW wären und für die Räumung eingestzt werden, bräuchten auch alle Einsatz bzw. Schutzkleidung ....viel Spaß ....

Geschrieben von Michael BayerDeshalb sollte auch bei entsprechenden Lagen über den Einsatz eine entsprechende Einsatzleitung entscheiden. Bei solche Lagen wahrscheinlich eine Katastrophenschutzleitung beim HVB.

Wäre sicher der Optimalzustand, aber leider Läuft das so nicht.
Das soll und das ist, ist unser Problem, nicht wahr.



Geschrieben von Michael BayerTut mir leid, aber wen die Gemeinden nicht bereit sind, bei solche Lagen ihre MA einzusetzen, ist es für mich sehr wohl verständlich, warum sonstige Arbeitgeber nicht einsehen, warum sie ihre Arbeitnehmer zu Einsätzen freistellen sollen.

hat ja keiner gesagt, dass die Gem. nicht eingesetzt werden ??!!

Geschrieben von Michael BayerGeschrieben von Michael Hilbert
Nun der FA (SB) kostet erstmal nachts nicht´s, bei einem Einsatz der nur 2-3 Stunden geht, geht er sogar (wenn auch später) wieder arbeiten.

Also hier ist auch Lohnausfall oder Lohnersatz zu zahlen. Das heißt der FA (SB) kostet min. genau soviel wie ein Gemeindemitarbeiter.


Naja, wenn ich nachts raus musste, und ein zwei Stunden im Einsatz war, bin ich morgens normal zur Arbeit gegangen, und die Gem. hat es nichts gekostet. und wenn ich um 21.00 Uhr einen Alarm hatte, und um 01 Uhr zuhause war, habe ich das auch gemacht, und nicht nur bei mir ist/ war das so
Wenn ein Gem.Angestellter nachts 1-2 Stunden raus muss, will er Geld dafür, und Zuschläge und und und, außerdem Verstößt er ggf. gegen das Arbeitsschutzgesetz, dass 11 Stunden Freizeit zwischen der Arbeit vorschreibt. Außerdem hast Du dann erst einmal einen, und nicht 10/15 oder 20 + xxx


Geschrieben von Michael Bayer16 Stunden am Stück sind für niemanden zumutbar. Auch wenn viele Feuerwehr- Angehörige meinen man müsse au so etwas stolz sein

Hast vollkommen recht, Realität sieht aber zumeist anders aus.

Geschrieben von Michael BayerLeider nein. Aber der Einsatzleiter oder der Abschnittsleiter etc. gehört bei solchen Lagen in seine Einsatzleitung. Zum Erkunden und Beurteilen der verschiedenen Einsatzstellen gibt es Erkunder.

Wenn wir mehrere Einsatzstellen hatten, aber keine Großschadenslage, hat ein ZF oder der Einsatzleiter der Gesamtsituation (je nach außmaß) die Einsatzstellen selektiert. An den einzelnen Einsatzstellen war der jeweilige GruFü der Einsatzleiter.
Bei Großschadenslagen (die in unserem Ort toi toi nie waren) hätte ganz ganz sicher ein oder mehrere "Erkunder" in Range eines ZuFü die Einsatzstellen erkundet

Geschrieben von Michael Bayer Man sollte das System halt verstehen.

Ebend!
im Übrigen, ich verstehe es .....

Geschrieben von Michael BayerJetzt ganz brutal gesagt: Würde man am Oberrhein evakuieren und den Rhein über die Ufer treten lassen, hätte der Mittelrhein und der Niederrhein erheblich weniger Probleme. Man sollte in solchen Lagen das Gesamtbild im Blick haben.
Schon der ?Alte Fritz? wusste das man nicht alles Verteidigen kann.


Lache mich gerade Krank .....
das mit der Schadensbehebung in den Brach gelegten Gebieten, regelst Du dann mit den Versicherungen ....
Und den Bürgern erklärst Du dann auch, wieso das Haus am Mittelrhein geschütz wird, aber seines am Oberrhein nicht ....

Geschrieben von Michael BayerWarum, muss jeder Bürger vor sich selbst geschützt werden?
Wenn ich Manns genug bin eine Absperrung bewusst zu überschreiten, muss ich auch genug ?Arsch in der Hose? haben um die Folgen zu tragen.
Wir können nicht jeden zu seinem Glück zwingen.


Mal in einer anderen sach, ich überlege mir gerade, wieso ich meinen Mitarbeitern im Unternehmen jedes Jahr eine UVV Schulung machen muss, wieso ich ihnen jedesmal den Finger heben muss, wenn sie keine Schutzbrille tragen und und und, schließlich haben sich ganz sicher einmal gelernt, dass das so Gefahren mit sich bringt ...

An Einsatzstellen das Gleiche, Du brauchst nicht absperren, aber wenn jemand in Gefahr gerät, dessen Vernunft nicht auf dem von Dir genannten liegt, must DU unter Umständen Deinen Leuten die Gefahr aufbürden die bei der Rettung dieses "Vernünftigen" über ihnen schwebt.
Oder sagst Du dann, selber schuld, soll dieser welcher schauen, wie er sich wieder aus der sch... manovriert?!

man, man man


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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