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Feuerwehrgesetz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen406829
Datum03.06.2007 20:47      MSG-Nr: [ 406829 ]34563 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Jürgen M@yer
ok - bei 15cm auf grosser Fläche meiner Ansicht nach gerechtfertig


Das sehe ich anders.
Es brennt nicht und es liegt wohl auch kein öffentlicher Notstand vor, vor dessen Gefahren das Gemeinwesen geschützt werden muß. Lebensbedrohliche Lagen sind ebenfalls Fehlanzeige. Wo siehst du also vor dem Hintergrund des § 2 FwG BaWü hier einen Einsatz der Feuerwehr.


... zumindest für Hessen ergibt sich die Zuständigkeit aus HBKG §6 (1), hilfsweise auch eine Einsatzoption aus §6 (3) (Soll = muss wenn kann). Im Gegensatz zu BaWü steht da eben auch noch "der Einzelne" als Adressat unserer Tätigkeit drin.

Gruss
Gerhard



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Keller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt