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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407019
Datum04.06.2007 15:48      MSG-Nr: [ 407019 ]34510 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannInteressant. Wer bezahlt das?

Der Bürger?

Geschrieben von Sven TönnemannWenn das ein Unglücksfall ist - und Du hast noch kein Gegenargument geliefert - ist das ein Einsatz für die Feuerwehr nach § 1 FSHG NRW. Der ist für den Bürger bis auf Ausnahmen kostenlos und ich wüßte im Moment nicht unter welche Ausnahme ich das packen soll.
Somit bleiben die Kosten an der Gemeinde hängen, dann ist die Feuerwehr schon billiger.

Alles eine Frage der Definition des Unglücksfalles, da hängt viel Geld von ab.


Eben, und da hat die neuere Rechtssprechung in NRW ja durchaus neue Ansatzpunkte geschaffen.
Nur mal so als Gedankenspiel:

- Keller (Lagerraum) ca. 15 cm unter Wasser. Einsatz für die Feuerwehr?
Lage: ein einzelnes Gebäude, Lage statisch, Schaden bereits eingetreten, keine weitere Schadenausweitung zu befürchten. Keine Gefahr (das Argument mit dem Strom ist absurd. Wenn da eine Mehrfachsteckdose rumliegt, dann hat es schon die Sicherung geschmissen, wenn nicht, dann dreht die Feuerwehr die Sicherung raus und die Gefahr ist beseitigt), weder für einzelne noch für die Öffentlichkeit

- Kinderspielplatz, Tierkot. Einsatz für die Feuerwehr?
Lage: Tierkot im Sandkasten eines öffentlich zugänglichen Kinderspielplatzes, Tollwutbezirk. Abgesehen vom Kot kein Schaden, Gefahr gesundheitlicher Schäden bei spielenden Kindern in unbestimmter Anzahl zu befürchten, faktisch infektionsgefahr für die Öffentlichkeit
Einsatz für die Feuerwehr? Na dann viel Spaß!


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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