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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbot des Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle!, war: .? | 76 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 408132 | ||
Datum | 09.06.2007 18:51 MSG-Nr: [ 408132 ] | 21529 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Martin Im Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform? ja Geschrieben von Matthias Martin Zu den Masken. Absetzen bedeutet hier, dass eine neue (geprüft und gereinigt) Maske notwendig ist. Dürfte diese neue Maske dann auch mit dem bereits benutzten PA, der wie oben beschrieben eine neue Flasche bekommen hat, benutzt werden? Wieso setzt Du die Maske ab, aber lässt den PA auf? (Weil nur dann dürftest Du die Flasche wechseln... - formal...) Geschrieben von Matthias Martin Wie sieht es mit dem Lungenautomat aus? Einmal abgeschraubt (abgesetzt) bedeutet es wird ein neuer Lungenautomat benötigt? Nein, ein komplett "neuer" PA! Geschrieben von Matthias Martin Wie verlaufen die Einspruchsverfahren bei solchen Richtlinien? Wie kann man an die Entwürfe kommen? Kann ich Dir nicht sagen, bzw. werden längst nicht alle veröffentlicht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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