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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Verbot des Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle!, war: .? | 76 Beiträge | ||
| Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 408139 | ||
| Datum | 09.06.2007 19:12 MSG-Nr: [ 408139 ] | 21142 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Matthias MartinIm Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform? Mir scheint auch hier angebracht, nach üblichen Grundsätzen zu verfahren. Dazu fällt mir folgendes ein: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften." M.E. hat man o.g. Formulierung gewählt, weil nun mal nach einem Gebrauch das Gerät im Allgemeinen abgelegt wird, und wohl einfach niemand damit gerechnet hat, dass man auch noch während des Angelegt-habens irgendwelche Wechsel vornimmt... Ich sage nicht, dass sinnvoll ist was da drin steht, aber diese Interpretationsweise wäre mir persönlich als Grund für die Nichtbeachtung der RL im Schadensfall zuwenig. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.de | ||||
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