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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Meines Erachtens
RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbot des Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle!, war: .?76 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408139
Datum09.06.2007 19:12      MSG-Nr: [ 408139 ]21142 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Matthias MartinIm Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform?

ja


Mir scheint auch hier angebracht, nach üblichen Grundsätzen zu verfahren. Dazu fällt mir folgendes ein: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

M.E. hat man o.g. Formulierung gewählt, weil nun mal nach einem Gebrauch das Gerät im Allgemeinen abgelegt wird, und wohl einfach niemand damit gerechnet hat, dass man auch noch während des Angelegt-habens irgendwelche Wechsel vornimmt...

Ich sage nicht, dass sinnvoll ist was da drin steht, aber diese Interpretationsweise wäre mir persönlich als Grund für die Nichtbeachtung der RL im Schadensfall zuwenig.


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

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atemschutzunfaelle.de



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